Unterstützung ab Pflegegrad 1

Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben bereits ab Pflegegrad 1 Anspruch auf bis zu 131 € Entlastungsbetrag pro Monat. Dieser Betrag kann für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag genutzt werden – zum Beispiel für Hilfe im Haushalt oder Alltagsbegleitung.

Als anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI können unsere Leistungen über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI finanziert werden. Auf Wunsch übernehmen wir auch die direkte Abrechnung mit der Pflegekasse.



Unsere Leistungen


Wir unterstützen dort, wo im Alltag Hilfe gebraucht wird: im Haushalt, bei Erledigungen oder einfach mit Zeit und Gesellschaft.


Haushalt & Wäsche
Reinigung, Ordnung und Unterstützung bei anfallenden Arbeiten im Haushalt.


Einkäufe & Erledigungen
Wir erledigen Einkäufe gemeinsam oder unterstützen bei anderen alltäglichen Besorgungen.


Alltagsbegleitung & Betreuung
Zeit für Gespräche, gemeinsame Beschäftigungen und individuelle Unterstützung im Alltag.


Begleitung zu Terminen
Zum Beispiel zu Ärzten, Behörden oder anderen wichtigen Terminen.


Spaziergänge & gemeinsame Zeit
Gemeinsam rausgehen, aktiv bleiben oder einfach etwas Schönes unternehmen.



Individuelle Unterstützung
Kein Alltag ist gleich. Deshalb schauen wir gemeinsam, welche Unterstützung wirklich gebraucht wird.