
Unterstützung ab Pflegegrad 1
Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben bereits ab Pflegegrad 1 Anspruch auf bis zu 131 € Entlastungsbetrag pro Monat. Dieser Betrag kann für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag genutzt werden – zum Beispiel für Hilfe im Haushalt oder Alltagsbegleitung.
Als anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI können unsere Leistungen über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI finanziert werden. Auf Wunsch übernehmen wir auch die direkte Abrechnung mit der Pflegekasse.
Unsere Leistungen
Wir unterstützen dort, wo im Alltag Hilfe gebraucht wird: im Haushalt, bei Erledigungen oder einfach mit Zeit und Gesellschaft.
Haushalt & Wäsche
Reinigung, Ordnung und Unterstützung bei anfallenden Arbeiten im Haushalt.
Einkäufe & Erledigungen
Wir erledigen Einkäufe gemeinsam oder unterstützen bei anderen alltäglichen Besorgungen.
Alltagsbegleitung & Betreuung
Zeit für Gespräche, gemeinsame Beschäftigungen und individuelle Unterstützung im Alltag.
Begleitung zu Terminen
Zum Beispiel zu Ärzten, Behörden oder anderen wichtigen Terminen.
Spaziergänge & gemeinsame Zeit
Gemeinsam rausgehen, aktiv bleiben oder einfach etwas Schönes unternehmen.
Individuelle Unterstützung
Kein Alltag ist gleich. Deshalb schauen wir gemeinsam, welche Unterstützung wirklich gebraucht wird.
